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Die Wurftaubenschießanlage ist nur für Schrot bis 2,5 mm genehmigt. (Erlaubnis vom 25.06.1962, Seite 2, zweiter Absatz, Punkt 3). Wird diese Grenze auch für das Weicheisenschrot eingehalten und vorgeschrieben? Oder ist, um eine identische Ballistik zu erreichen, ein gröberes Korn vorgesehen, wofür zurzeit jedoch keine Genehmigung besteht?
Die Landesanstalt für Umweltschutz beschreibt das Problem der Rostfärbung des Bodens durch die Korrosionsneigung des Eisenschrots. Wurde dieses bereits gutachterlich in Bezug auf die Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzverordnungen hin bewertet? (Quelle: http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/so_umk1/umk0116.htm)
Über die Lärmemission bei einem Schuss mit Weicheisenschrot gibt es verschiedene Informationen. Bei Dynamit Nobel (0911/79300) erhielten wir die Auskunft, dass - falls ein größeres Korn benutzt wird - wohl eine Erhöhung der Lärmemission um 3 bis 5 dB(A) möglich sei.
Ist eine Genehmigung der Trap-Anlage mit Weicheisenschrot unter den Aspekten der Sicherheitsanforderungen an die Umgebung (Flugweite, Abpraller) überhaupt möglich? Breite der Anlage nach unseren Messungen aus Plänen: nur ca. 40 m nach links und rechts von der Flugbahn, Länge: 160m. Welches Schrot wird konkret vertraglich vorgeschrieben? Wie groß ist dann die Flugweite dieses Schrots? Unter http://www.forst.uni-freiburg.de/fs/download/jagdkundeI.pdf wird eine Faustformel zur Berechnung der Flugweite von Schrot und die Gefährdung durch Abpraller bei Weicheisenschrot beschrieben. "Das Maximum der Belegung mit Schrot fällt bei ebenen Anlagen in einen Bereich von 80 bis 180 m." Quelle: http://www.ubavie.gv.at/publikationen/ubainfo/info1995/ui10_95/95-10-5.htm
Wobei hier nur vom Maximum der Belegung und nicht von dem grundsätzlich möglichen Bereich gesprochen wird, in dem das Schrot auftreffen. Somit könnten Personen außerhalb der Anlage von Schrot getroffen werden.
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