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Bisher gültiger Stand der genehmigten Zeiten:
Samstags 10-17 Uhr mit Vollbelegung (40 Personen), aber nur 150 Stunden pro Jahr
Montag oder Mittwoch 16 - 19 Uhr also 150 Stunden/Jahr, jeweils nur mit ca. 12 Schützen statt mit Vollbelegung (40 Schützen). (Antrag von Oktober 1997)
Die Samstagschießzeiten ergeben nicht 350 Stunden pro Jahr ( 7 Stunden am Samstag x 50 Samstage), sondern nur 150 Stunden pro Jahr. Dieses hat die KJV in der Anzeige von 1996 selbst so festgeschrieben. (Anzeige von 1996, Seite 5)
Die Termine Mo. o. Mi. ergeben sich aus der Nachmeldung von Oktober 1997. (Liegt für diese Nachmeldung überhaupt eine rechtskräftige Genehmigung vor ? (Befreiung/Erlaubnis bez. Landschaftsschutzverordnung)
Damit sind es 100 bisherige Schießtage und 300 Stunden pro Jahr.
Diese Schießzeiten belasten den Erholungswert des Köpfertales ohnehin schon über Gebühr. Jede zusätzliche Schießzeit wäre unvereinbar mit dem Erholungszweck. Die nun zur Genehmigung anstehenden Schießzeiten stellen aber eine erheblich zeitliche Ausdehnung dar (102 Schießtage und 630 Stunden pro Jahr).
Die Gemeinderatsdrucksache Nr. 298 vom 17.11.2003 und die Pressemitteilung erwähnen 7 genehmigte bisherige Sonntagsschießtage2. Es gibt aber keine derartige Genehmigung von Sonntagsschießzeiten.
Wie lang sollen die geplanten Prüfungstage sein? Zu welchen Uhrzeiten soll da geschossen werden dürfen? An welchen Tagen dürfen diese liegen? Diese Tage sind nicht durch Bestandsschutz gedeckt.
Warum werden ausgedehnte Schießzeiten benötigt, wo doch zusätzliche Schießbahnen genehmigt werden sollen, "um Wartezeiten zu vermeiden, was gleichzeitig eine Verkürzung der absoluten Schießzeit bedeuten kann"? (siehe Gemeinderatsdrucksache Nr. 298 vom 17.11.03, Seite 5 unten) Zusätzlich ist die Mitgliederzahl der KJV im Zuge der finanziellen Umlage für den Umbau der Schießanlage bekanntermaßen deutlich gesunken. Wir halten somit die Beibehaltung der bisherigen genehmigten Schießzeiten für völlig ausreichend. (Unter genauer Berücksichtigung der Anzeigen von 1996 und 1997). Bestandsschutz für Jäger und Bürger!
Der Wechsel zwischen Mittwoch und Donnerstag muss wie bisher (14-tägig) eindeutig festgelegt sein, damit die Bevölkerung sich darauf einstellen kann, an welchen Tagen man das Erholungsgebiet meiden muss; z.B. ungerade Wochen Mittwochs, gerade Donnerstags.
Die Hinzunahme der Schießzeiten vor 16 Uhr an den Werktagen außer Samstag stellt eine erhebliche Verschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger Heilbronns dar. Die bisherigen Schießzeiten 16-19 Uhr (Mo/Mi) konnten z.B. im Winter wegen des frühen Sonnenunterganges (frühester Sonnenuntergang in HN: 16.25 Uhr) häufig nicht genutzt werden und damit herrschte an diesen Tagen komplett Ruhe im Köpfertal.
Warum sollen die Jäger am Mi bzw. Do ab 13.30 Uhr schießen dürfen, wenn Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer erheblich zu stören, in Heilbronn erst ab 14 Uhr erlaubt sind? (laut §7 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung). Schießlärm stört z.B. im Sommer in den Gärten der Wohngebiete um die Schießanlage herum erheblich die Ruhe.
Im Sommer, wenn man wegen der Hitze die Fenster öffnet, müssen die Kinder zusätzlich zu Samstag an einem weiteren Tag ihren Mittagsschlaf unter Schießlärm halten.
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