Impressum

Landschaftsschutzverordnung

zurück...

Oder links im Menü wählen...

In den bisherigen Unterlagen haben wir keine Beurteilung, Stellungnahme oder gutachterliche Äußerung zu der Erlaubnis/Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung in Bezug auf die Erhaltung des Erholungswerts des Köpfertals für die bisherigen Ausdehnungen der Schießzeiten von 1997 und für die nun zu genehmigenden geplanten Maßnahmen gefunden. Es ist überhaupt nicht und somit auch nicht nachvollziehbar dargestellt, ob und mit welchen Begründungen die Abwägung der Interessen erfolgte und den Jägern derart viele Zugeständnisse zu Lasten des Erholungsgebietes gemacht werden sollen.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass neben zahlreichen Ungereimtheiten und neuen Problemen folgende Hauptkritikpunkte zu nennen sind:

  1. Die bisherigen Schusszahlen/Schießzeiten sind viel zu hoch angegeben und damit täuschen die geplanten neuen Zahlen eine Verringerung der Belastung nur vor. Tatsächlich stellen die neuen Schießzeiten und Schusszahlen aber eine erhebliche Ausweitung dar.
  2. Der Vergleich der Gutachten von 2000 und 2002 zeigt, dass es trotz zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen zu einer Erhöhung der Lärmbelastung durch lautere Schüsse z.B. im Badener Hof kommt.
  3. Die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung genannten Lärmgrenzwerte für Erholungsgebiete werden im Köpfertal bei weitem überschritten.

zurück...

Oder links im Menü wählen...