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Folgende Punkte sind unserer Meinung nach in der Drucksache Nr. 298 vom 17.11.03 nicht korrekt:
Entgegen den Aussagen der Gemeinderatsdrucksache sind bisher keine Sonntagsschießzeiten genehmigt. (GR-Drucksache Nr. 298, Seite 6 und 10)
Die bisherigen Schusszahlen sind viel zu hoch angesetzt. (siehe Themenkreis Schusszahlen)
Auf Seite 10 der Gemeinderatsdrucksache muss es Mittwoch oder Donnerstag heißen. Abgedruckt ist fälschlicherweise Mittwoch und Donnerstag. Damit ergeben sich hier 102 statt 152 Schießtage. (GR-Drucksache Nr. 298 Seite 10 Punkt IV)
Nach unseren Berechnungen erhöht sich der Beurteilungspegel am Badener Hof bei der uns momentan bekannten Konstellation, anstatt dass er sich erniedrigt. (Gemeinderats-Drucksache Nr. 298, Seite 11 Mitte und Themenkreis Beurteilungspegel).
Die prognostizierten Einzelschusspegel am Badener Hof steigen sogar und sinken nicht wie behauptet um 10 dB(A) (GR-Drucks. Nr. 298, Seite 11 Mitte).
Der Hinweis auf Seite 7 der GR-Drucksache NR. 298, dass die Senkung des Pegels um 10 dB(A) einer Halbierung des subjektiven Lärmempfindens entspricht, ist unserer Meinung nach an dieser Stelle irreführend und fachlich falsch. (GR-Drucks. Nr. 298, Seite 7 Mitte). Der Beurteilungspegel ist eine reine Rechengröße. Er wird nicht nur von der absoluten Lautstärke, sondern auch deutlich von der Gesamtzahl der Schüsse pro Tag beeinflusst. Trotz lauterer Schüsse könnte der Beurteilungspegel sinken, wenn man die Gesamtzahl nur entsprechend niedrig hält. Wenn diese Schüsse dann konzentriert zur besten Terrassenzeit erschallen, werden diese wegen der Lautstärke als äußerst störend empfunden und real laut wahrgenommen; der Beurteilungspegel könnte aber gesunken sein.
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