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"Der Wurfscheibenschießstand darf nicht während des Schießbetriebs auf den 3 anderen Schießbahnen benutzt oder betreten werden. Hierauf ist durch Warntafeln und rote Warnflaggen hinzuweisen." (Erlaubnis vom 25.06.1962, Seite 2, Punkt 3) Werden die Warntafeln aufgestellt? Wird das Verbot des gleichzeitigen Schießens beachtet und wurde dieses auch bei den möglichen Schusszahlen pro Jahr berücksichtigt?
"Die Schießanlage ist ständig zu pflegen, damit der am Tage der Abnahme festgestellte Zustand der Anlage erhalten bleibt." (Erlaubnis vom 25.06.1962, Seite 4, Punkt 14). Wurde der Wurfscheibenschießstand regelmäßig gereinigt, um den Zustand am Tag der Abnahme zu erhalten? Wurde dieses von der Stadt geprüft? Warum kann sich eine dicke Schicht Wurfscheiben anhäufen?
Wie ist der Hinweis, dass die Erlaubnis "in stets widerruflicher Weise" erteilt wurde, zu verstehen. (Erlaubnis vom 25.06.1962, Seite 1) Deutet dieses an, dass die Erlaubnis widerrufen werden kann, z.B. aus Lärmschutzgründen, und dieses dann sogar Auswirkungen auf den Bestandsschutz der bestehenden Wurfscheibenschießanlage und evtl. die weiteren Anlagenteile hätte?
"Die Schießstandanlage ist so einzufrieden, dass ein unbeabsichtigtes Betreten derselben nicht möglich ist." (Erlaubnis vom 25.06.1962, Seite 4, Punkt 17). Wieso können die Jäger von Wild berichten, welches über die Anlage streunt? Uns wurde auch berichtet, dass der Zaun teilweise erheblich beschädigt sei. Muss der Schießbetrieb nicht unverzüglich bis zur Reparatur des Zaunes eingestellt werden, um z.B. Gefährdungen für im Erholungsgebiet spielende Kinder auszuschließen?
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