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Berechnungsmethode

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In der VDI 3745 wird für die Dauer des Schusses 125 ms eingesetzt. Die Schüsse sind aber durch die Hallwirkung des Tales mehrere Sekunden hörbar. Dieses müsste doch bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach VDI 3745 berücksichtigt werden.

Bei der Beurteilung der Belästigung der Wohngebiete sollte bei Schießlärm nicht eine gemittelte Rechengröße herangezogen werden, sondern der tatsächlich gehörte Einzelschusspegel bezogen auf die tatsächlich genehmigte Schießzeit.

Die Berechnung des Einzelschusspegels soll laut Lärmgutachten jeweils für die oberste Etage erfolgen. Im Badener Hof müsste dieses aber in Höhe der 4. oder 5. Etage über dem Gelände sein und nicht in Höhe der 3., wie es laut den Angaben in der Lärmprognose von Heine+Jud (25.04.02) durchgeführt wurde.

Wie ist die Verteilung der einzelnen Schüsse pro Tag auf die verschiedenen Disziplinen vorgesehen? Wie häufig darf am langen Samstag bzw. am halben Werktag auf den jeweiligen Bahnen geschossen werden? Dieses ist ja entscheidend für die Berechnung des Beurteilungspegels nach VDI 3745.

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